GAP-Versicherung
Für den reibungslosen Verlauf einer Finanzierung gibt es den GAP-Schutz: Wird ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, ersetzt der Kfz-Versicherer meistens nur den Zeitwert. Dieser kann von der bestehenden Restforderung aus einem Finanzierungs- oder Leasingvertrag erheblich abweichen. Dieses GAP ist dann durch den Darlehens-/Leasingnehmer auszugleichen. Und weil das nicht so einfach zu verstehen ist, haben wir den kurzen Erklärfilm gemacht. Einfach draufklicken.