FAQ
Wir wünschen uns, dass unsere Verträge, Angebote, Produkte und Leistungen auch verstanden werden. Daher freuen wir uns, wenn Sie uns weitere Fragen stellen. Die Antworten werden wir dann hier in den FAQ nach und nach ergänzen.
Wir wünschen uns, dass unsere Verträge, Angebote, Produkte und Leistungen auch verstanden werden. Daher freuen wir uns, wenn Sie uns weitere Fragen stellen. Die Antworten werden wir dann hier in den FAQ nach und nach ergänzen.
Das ist derzeit nicht möglich. Alle Produkte sind speziell für die Geschäftspartner entwickelt worden und können auch nur dort beantragt werden. Ein Beispiel: Den Schutz „SicherTasche“ gibt es bei der Hanseatic Bank, den „Sorglos-Schutzbrief“, einen Einkommensschutz, bietet die SWK-Bank an und die Raten für Einkäufe bei OTTO (Ratenschutz) oder Quelle sind dort direkt versicherbar.
Eine Restkreditversicherung ist ein wichtiges Zusatzprodukt zu Kredit- und Leasingverträgen. Die sich aus Kredit- und Leasingverträgen ergebenden Zahlungsverpflichtungen werden im Rahmen einer Restkreditversicherung gegen die Risiken Tod, Krankheit und Arbeitslosigkeit abgesichert. Viele Verbraucher kennen diese Versicherung auch unter den Begriffen Restschuldversicherung, Ratenschutz, Kreditversicherung, Kreditschutz oder Restkreditschutz.
Der Abschluss einer Restkreditversicherung ist in Verbindung mit einem Kredit- oder Leasingvertrag über unsere Produktpartner möglich. Bedeutende Partner von uns, die Ihnen eine Restkreditversicherung vermitteln können, sind die BDK Bank , die Hanseatic Bank, OTTO (GmbH & Co KG), die SWK Bank, Quelle und andere. Dort hilft man Ihnen gerne weiter.
Der Beitritt zum Versicherungsschutz ist grundsätzlich für jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland möglich, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns volljährig ist, wenn und soweit sie Kreditnehmerin oder Kreditnehmer eines Kreditvertrags ist. Dabei kann es sich auch um eine Kreditkarte handeln.
Ja, z.B. über unseren Partner, die BDK- Bank – eine der bekanntesten Autobanken Deutschlands.
Als Kredit- oder Leasingnehmer zahlen Sie monatlich Ihre Raten. Die Einkommenseinbußen bei Arbeitsplatzverlust oder Arbeitsunfähigkeit sind meistens erheblich. So sind zum Beispiel 30 % der Bevölkerung im Falle der Arbeitslosigkeit keine 3 Monate im Stande, ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wie Untersuchungen belegen. Die Raten können dann oft nicht mehr gezahlt werden. Bei Abschluss einer Restkreditversicherung übernimmt die Versicherung in dieser Zeit die Ratenzahlung und entlastet Sie damit*. Ein Beispiel: Im Todesfall werden die Hinterbliebenen von der Rückzahlung des Darlehens entlastet, da es von uns in einer Summe abgelöst wird.
Nein, das ist nicht möglich.
· Da es sich bei dem Inhalt der eAU um Gesundheitsdaten handelt, können wir als Versicherer diese nicht aufgrund vom „berechtigtem Interesse" erhalten. (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
· Auch das Recht auf Datenportabilität (Art. 20 DSGVO) lässt sich hier nicht anwenden, da sich dieses nur auf Daten bezieht, die der Kunde dem Versicherungsunternehmen bereits zur Verfügung gestellt hat.
· Das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) bezieht sich nur auf einzelne Daten und ist nur von der betreffenden Person auszuüben. Diesem Recht kommt der Arzt in der Regel nach, indem er dem Kunden den Ausdruck der eAU zur Verfügung stellt.
Sie zahlen die Versicherungsbeiträge monatlich zusammen mit Ihrer Kredit- bzw. Leasingrate. Meist erfolgt dieses per SEPA-Lastschrift direkt an den Kreditgeber.
Die Versicherungsdauer richtet sich nach der Dauer Ihrer Ratenzahlungsverpflichtung. Die Société Générale Insurance bietet aber auch Produkte an, die nicht mit dem Kredit enden, sondern Sie selbst oder die Familie auch weiterhin gegen von Ihnen gewählte Risiken schützen.
Die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit oder Krankheit lassen sich nicht durch eine herkömmliche Risikolebensversicherung abdecken. Ein weiterer Vorteil ist die Aufnahme in den Versicherungsvertrag : Das geht in der Regel ohne vorherige Gesundheitsprüfung. Ihre bereits existierende Lebensversicherung berücksichtigt möglicherweise auch nicht die Zahlungsverpflichtungen, die Ihren Hinterbliebenen aus noch ausstehenden Kreditraten entstehen. Und wer hinterlässt schon gern Schulden? Eine Kreditversicherung ist hier eine sinnvolle Ergänzung. Denn: Muss aus der im Todesfall zur Auszahlung kommenden klassischen Risikolebensversicherung auch noch der Kredit abbezahlt werden, bleibt Ihren Hinterbliebenen vielleicht nur ein geringer Betrag oder gar nichts, um den Lebensstandard zu sichern.
Im Todesfall wird der noch ausstehende Kreditsaldo bis zur im Vertrag vereinbarten Höchstleistungssumme in einem Betrag geleistet*. Ausserdem kann man oft sehr hilfreiche Assistanceleistungen dazuwählen, z.B. eine Sofort-Beratung für den Sterbefall inkl. Kontakt zu Bestattungshäusern oder zu Psychologen.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge einer Gesundheitsstörung außer Stande sind, Ihren bisherigen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die Sie aufgrund Ihrer bisherigen Erfahrung oder Ausbildung ausüben könnten – ob durch eine Erkrankung oder als Folge eines Unfalls.
Wir benötigen für den Nachweis immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung . Vielen Arbeitnehmern ist diese als „gelber Schein“ bekannt, den man beim Arzt bekommt. Seit 2023 gibt es diese Bescheinigung auch digital. Beides können Sie uns online zusenden.
Bei Arbeitsunfähigkeit wird die monatliche Kredit- oder Leasingrate von uns gezahlt. Mehrfachleistungen der Restschuldversicherung wegen wiederholter Arbeitsunfähigkeit sind möglich. Und auch nützliche Assistanceleistungen, wie z.B. ein Lieferdienst fürs Essen.*
Wir definieren es so: Herzinfarkt, Schlaganfall, Erblindung und bestimmte Krebskrankheiten*.
Im Falle einer schweren Erkrankung wird z.B. der noch ausstehende Kreditsaldo bis zur im Vertrag vereinbarten Höchstleistungssumme in einem Betrag geleistet*. Je nach Produkt kann es auch sein, dass mehrere Monatsraten sofort ausgezahlt werden – als Überbrückung für die schwierige Zeit.
Wir prüfen zunächst, ob die gemeldete Arbeitsunfähigkeit durch einen versicherten Umstand eingetreten ist. Versichert sind Unfälle und alle in Ihrem Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Erkrankungen. Liegen keine Leistungsausschlüsse vor, erhalten Sie die Ihnen zustehende Versicherungsleistung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit.
Für die Arbeitsunfähigkeits- und die Arbeitslosigkeitsversicherung ist eine Karenzzeit vereinbart, die den Zeitraum zwischen dem Datum des Schadensfalls und dem Beginn der Leistungspflicht beschreibt.
Nach Abschluss der Arbeitslosigkeitsversicherung beginnt die Wartezeit, in der keine Leistungspflicht besteht. Dieser Zeitraum wurde vereinbart, um Leistungsfälle auszuschließen, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren. Wartezeiten gibt es auch bei anderen Versicherungsarten, wie z.B. Rechtsschutz oder Zahn-Zusatz-Versicherungen.
Der Versicherte wird aus einem Arbeitsverhältnis heraus gekündigt. Er oder sie meldet sich arbeitslos, sucht aktiv nach einer neuen Arbeit und ist nicht gegen Entgelt tätig. Der Versicherte bezieht Arbeitslosengeld I oder II.
Ja, nach folgender Definition*: als arbeitslos gelten Selbständige, die ihre selbständige Tätigkeit aus wirtschaftlichem Grunde aufgegeben haben; ein wirtschaftlicher Grund für den Verlust der Erwerbsgrundlage ist gegeben, wenn nachweislich, im Anschluss an zwei vorausgegangene Kalenderjahre, in welchen jeweils mindestens 15.000,– € Betriebs-bzw. Geschäftseinnahmen jährlich erwirtschaftet wurden , die gesamten Betriebs- und Geschäftseinnahmen der letzten 6 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles insgesamt unter 6.000,– € liegen und das Gewerbe abgemeldet bzw. der Betrieb oder das Geschäft aufgegeben wurde, der Versicherte bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist und aktiv nach Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland sucht. Für Gesellschafter-Geschäftsführer liegt Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn diese durch Beschluss der Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer abberufen wurden.
Die Leistung wird erbracht, sofern Sie unverschuldet arbeitslos geworden sind – und nach Ablauf vertraglich vereinbarter Warte- und Karenzzeiten.
Bei Arbeitslosigkeit wird die vereinbarte monatliche Rate aus der versicherten Zahlungsverpflichtung geleistet. Mehrfachleistungen der Restschuldversicherung wegen wiederholter Arbeitslosigkeit sind möglich.
GAP bedeutet „Lücke“ und genau diese füllt ein GAP-Schutz. Im Falle eines Totalschadens des Fahrzeugs z.B. bei einer Finanzierung deckt ein GAP-Schutz die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungswert des Fahrzeugs. Anderes Beispiel: Es gibt auch eine GAP-Deckung, die die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis erstattet bei Totalschaden oder Diebstahl.
Nein: Luxusautos wie z.B. Ferrari, Maserati, Bentley oder Rolls Royce sind z.B. ausgeschlossen. Auch Oldtimer sind nicht versicherbar.
Melden Sie Ihren Schadenfall einfach bei Ihrer kreditgebenden Bank oder dem Unternehmen, an das Sie die Ratenzahlung leisten. Nach der Meldung des Schadenfalls setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und fordern die benötigten Unterlagen bei Ihnen an.
Melden Sie Ihren Schadensfall möglichst kurzfristig nach Eintritt des Schadensfalls.
Mit Ihrem Beitritt zur Restkreditversicherung haben Sie sich damit einverstanden erklärt, dass alle Leistungen aus der Versicherung unwiderruflich an den Darlehens- bzw. Leasinggeber zugunsten Ihres Kreditkontos bzw. Ihres Warenkontos erbracht werden.
Mit einem Einkommensschutz sichern Sie ihre Haushaltsbudget: Oft wird dieser auch mit einem Kredit zusammen abgeschlossen, aber Sie können wählen, ob die Leistung an den Kreditgeber geht oder auf Ihr Girokonto ausgezahlt wird. Außerdem ist die Laufzeit variabel: Sie kann z.B. über die Kreditphase hinausgehen – was besonders für Familien mit einem Versorger sinnvoll sein kann.
Zahlungsausfall heißt, dass Sie als Verbraucher, Mieter, Käufer, Darlehensnehmer oder Firmeninhaber Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Das geschieht, wenn Sie aufgrund von Arbeitslosigkeit Ihre Rechnungen für laufende Kosten nicht bezahlen können: z.B. Miete, Strom, Telefon. Oder wenn Sie aufgrund von einer schweren Krankheit als Inhaber eines kleinen Betriebes die Aufträge nicht erledigen können, somit keine Einnahmen haben, aber die Raten für das Firmenfahrzeug oder Maschinen anfallen.
Dann rufen Sie bitte zunächst unseren Schadenservice an unter der Rufnummer 040 64603-140 und lassen sich mit dem Beschwerdemanagement verbinden. Sie können auch einen Rückrufwunsch im Kontaktformular eingeben . Oder senden Sie eine E-Mail an: meinung@socgen.com
* Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen